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Allgemeine Geschäftsbedingungen von KraftSchöpfer,

Mjriam Schöpfer, Waldstatt

 

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen zwischen Ihnen als Einzelklient, Paar oder Familie und KraftSchöpfer, Mjriam Schöpfer, als Anbieterin für Beratung im psychosozialen Bereich in Ausbildung.

 

Verantwortungsbereich und Beratungsvereinbarung

Die Verantwortung seitens KraftSchöpfer liegt darin, eine fachgerechte, persönlichkeitsorientierte Beratung anzubieten. Der/Die Klient/in entscheidet sich freiwillig für eine Beratungsbeziehung. In deren Verantwortung liegen das äussern von Anliegen und Erwartungen, sowie der aktive Wille, daran zu arbeiten. Der Erfolg liegt vorwiegend bei ihnen als Klient/Klientin.

Im Erstgespräch wird ein gemeinsames Ziel definiert und der Ablauf vereinbart. Dieses Ziel kann jederzeit angepasst werden. Die Beratung kann im gegenseitigen Einverständnis abgebrochen werden.

Es werden keine Therapien durchgeführt. Die Beraterin anerkennt ihre Grenzen und verweist, in notwendigen Situationen, ihr Klient/ihre Klientin an entsprechende Experten oder Fachstellen weiter.

 

Honorar

Es werden Kosten für aufgewendete Gesprächs- und Arbeitszeit verrechnet. Das Honorar ist erfolgsunabhängig.

 

80Fr für Einzel- oder Erziehungsberatung à 60 Minuten

130Fr für Beziehungsberatung à 90 Minuten

 

Das Honorar wird nach Beendigung der Studienzeit im August 2024 angepasst. Das Honorar kann bar oder mit TWINT (079 213 41 20) vor Ort gezahlt werden.

 

Absagen von Terminen

Beratungsgespräche können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos abgesagt werden. Bei Absagen innerhalb 24 Stunden wird die Hälfte des Honorar’s verrechnet. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird das ganze Honorar verrechnet.

 

Diskretion

KraftSchöpfer verpflichtet sich zur absoluten Diskretion. Davon ausgenommen sind Informationen, die allgemein zugänglich sind. Als Vertrauensperson unterliegt KraftSchöpfer zudem der gesetzlichen Schweigepflicht des schweizerischen Zivilgesetzbuches. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Beratungsverhältnisses bestehen. In gegenseitigem Einverständnis kann KraftSchöpfer externe Supervision in Anspruch nehmen.

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